IBFT - Wir über uns

Arbeitsweise

  1. Klärung der Anforderungen in Abstimmung mit dem Objektplaner und den weiteren Fachplanern, insbesondere hinsichtlich
    • Gestaltung
    • Wärmeschutz (winterlich/sommerlich)
    • Nachhaltigkeit (z.B. LEED --/DGNB Konformität)
    • Schallschutz
    • Brandschutz
    • Statik
    • Sicherheit
    • Instandhaltung / Reinigung
    • Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken (z.B. hinsichtlich elektr. Steuerungen etc.)
    • Montagekonzepte
    • Untersuchung verschiedener, grundsätzlich infrage kommender Varianten als Entscheidungsgrundlage für den Objektplaner und den Bauherren
    • Zusätzliche Sonderanforderungen

    Eine wesentliche Grundlage hierfür ist im vorliegenden Fall auch die Qualität bzw. Umsetzbarkeit (technisch und wirtschaftlich) des (beauftragten) Architektenentwurfes. Aufgrund unserer Erfahrungen als Fachprüfer bzw. – Gutachter für den Bereich Fassade im Rahmen diverser Architektenwettbewerbe in den vergangenen Jahren können wir auch eine fachtechnische Unterstützung bei der technischen und wirtschaftlichen Beurteilung verschiedener Fassadenentwürfe leisten.

  2. Anwendung von projektbezogenen „Checklisten“ für die Planung und Leistungsbeschreibung der verschiedenen Fassadentypen. Die „Checklisten“ dienen u.a. einer besonderen Qualitätssicherung und basieren auf umfassenden Erfahrungen aus Planungs- und Gutachtertätigkeiten sowie dem aktuellen Stand der Technik. Sie werden an objektspezifische Belange und Besonderheiten angepasst.
  3. Ausarbeitung von aus den Punkten I. und II. resultierenden technischen Lösungen (ggf. in Varianten) in Abstimmung mit dem Objektplaner sowie den übrigen Fachplanern hinsichtlich Konstruktionsprinzipien für die verschiedenen Fassadentypen, auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte (Investitionskosten, Instandhaltungskosten, Nachhaltigkeit) einschl. Ermittlung von Einheitspreisen als Grundlage für die Kostenschätzung.
  4. Die ausgearbeiteten Konstruktionslösungen / typen bilden die Grundlage für die Leitdetails (i.d.R. 2D) und Konstruktionsbeschreibungen.
  5. Ggfs. erfolgt fachtechnische Überprüfung des BIM-Modells des Objektplaners auf Grundlage der Ausführungsplanung (Leitdetails) zur Fassade