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Fassadenplanung/Beratung

Ingenieurmäßige Umsetzung architektonischer und nutzungsabhängiger Vorgaben unter Berücksichtigung bauphysikalischer und konstruktiver Erfordernisse durch Zusammenführen aller zu beachtenden Aspekte durchgeführt von unabhängigen Fachingenieuren für Fassadentechnik. Grundlage ist die Leistungsbeschreibung der Honorarordnung (AHO) „Fachingenieursleistungen für die Fassadentechnik“ vom August 2017.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Definieren der Aufgabenstellung in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn / Objektplaner
  • Beratung hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Lösungsmöglichkeiten und Fassadenkonzepte
  • Beratung bei der Erarbeitung des Planungskonzepts
  • Ausarbeitung technischer Lösungsvorschläge durch Skizzen unter Berücksichtigung architektonischer, technischer und bauphysikalischer Anforderungen
  • Mitwirkung bei Verhandlungen mit Behörden
  • Beratung bei baurechtlichen Fragestellungen, z.B. der Genehmigungsfähigkeit
  • Zeichnerische Darstellung der Leitdetails
  • Erstellung von Konstruktionsbeschreibungen
  • Zusammenstellung der besonderen Eigenschaften und Qualitäten der Konstruktion
  • Beratung bei der Bewertung der Angebote
  • Beratende Teilnahme an den Vergabegesprächen
  • Fachtechnische Prüfung der für die Ausführung freizugebenden Plänen der ausführenden Firmen

Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen sind Leistungen, die über die vorstehend beschriebenen hinausgehen und nicht durch die AHO abgedeckt sind. Sie sind objektspezifisch zwischen den Vertragspartnern zu vereinbaren.

Hierzu gehören u.a.:

  • Ortsbesichtigungen, Bestandserfassung und Prüfung von Bestandskonstruktionen auf ihr Gefährdungspotential
  • Gutachten
  • Erstellen von Systemanalysen, Sanierungsvorschlägen, Kostenschätzungen und Terminplänen
  • Erstellen von Kostenberechnungen und Mengenermittlungen
  • Statische Berechnung der Schnittkräfte und Ankerlasten
  • Erstellen des Preisspiegels und des Vergabevorschlags
  • Fachtechnische Überprüfung der Fertigung der Fassadenbauteile sowohl im Werk, als auch der Ausführung auf der Baustelle im Rahmen einer durchgängigen Qualitätssicherung
  • Zusammenstellung, Prüfung und Bewertung der Objektunterlagen und Baubegehungen nach Abnahme